Rahmenplan Arbeitsdienst

Wer muss Arbeitsdienst leisten?

Alle Vereinsmitglieder, die die Anlage nutzen. Sei es mit dem eigenen Pferd oder als Reitbeteiligung.
Alle Vereinsmitglieder, die das 16te Lebensjahr vollendet haben, müssen 10 Arbeitsdienst- stunden ableisten. Dabei entspricht 1 Arbeitsdienststunde (60 min) = 10,00 €.
Besonderheit: Jugendliche müssen mit Vollendung des 16ten Lebensjahres innerhalb des laufenden Kalenderjahres nur 5 Arbeitsdienststunden ableisten.

Wann findet der Arbeitsdienst statt?

Der Arbeitsdienst kann nur an den vorher ausgehangenen oder im Halbjahresplan vermerk- ten Terminen abgeleistet werden. Es werden mind. 4 Termine angeboten.

Was wird als Arbeitsdienst angerechnet?

– reguläre Arbeitsdiensttermine
– Ovalbahndienst: nur für Pferdebesitzer und ihre Reitbeteiligungen, abgeleistete Arbeitszeit wird mit 2 ½ Stunden für 1 Person angerechnet.
– Vereinsturnier und Weihnachtsfeier: Anrechnung der halben Stundenzahl, Bsp.: M. arbeitet 6 Stunden, kann aber nur 3 Stunden auf der Arbeitsdienstliste abzeichnen lassen.

Wer zeichnet den Arbeitsdienst ab?

Am Tag des Arbeitsdienstes liegt eine Liste aus, die von einem Verantwortlichen betreut wird. Hier wird noch am gleichen Tag der geleistete Dienst bestätigt. Arbeitsdienstkarten gibt es nicht mehr.

Wann wird die Arbeitsdienstliste ausgewertet?

Der Arbeitsdienst ist bis zum 20.12. des Jahres zu leisten. Arbeitsdienst, der auf der Weihnachtsfeier geleistet wird, wird nachträglich anerkannt. Anschließend wird die Arbeitsdienstliste ausgewertet.

Nicht geleistete Stunden müssen dann mit 10,00 € pro Arbeitsdienststunde bezahlt werden.